Zusatz- Ultraschall
Der Ultraschall im Rahmen der Schwangerschaft wird von den Mutterschaftsrichtlinien um die 9.-12., 19.-22. und 29.-32. Schwangerschaftswoche empfohlen.
Ein zusätzlicher Ultraschall bietet Ihnen die Möglichkeit die normale Entwicklung des Kindes schon vor der 9. Schwangerschaftswoche festzustellen.
Weitere Ultraschalluntersuchungen dienen der Bestätigung eines optimalen Verlaufes der kindlichen Entwicklung.
Ultraschalluntersuchungen liefern wichtige Informationen:
- Bestimmung des Schwangerschaftsalters
- Vitalität des Fetus durch Bewegungen und die Herzaktionen
- Mehrlingsschwangerschaften
- Ausschluss von Anomalien (Entwicklungstörungen des Nervensystems, des Herzens oder der inneren Organe)
- Menge des Fruchtwassers
- Genaue Lage des Fetus wie beispielsweise Hinterhaupts- oder Stirnlage
- Lage und Struktur der Placenta
- Nabelschnurkomplikationen wie eine Nabelschnurumschlingung
Ihr Nutzen
Der Ultraschall ist ein optimales diagnostisches Verfahren, um Erkrankungen frühzeitig erkennen und die gesunde Entwicklung des Ungeborenen überwachen zu können.